Zoros Solo

Filmplakat: Zoros Solo

In dem Film ZOROS SOLO geht es um den 13jährigen Zoro, der mit seiner Familie aus seinem Heimatland Afghanistan geflohen ist. Der Vater ist in Ungarn von der Familie getrennt worden. Nun lebt die Familie in einem Flüchtlingsheim in Baden-Württemberg. Zoro nimmt dort die Vaterrolle ein und gerät in kriminelle Kreise. Sein wichtigstes Ziel ist es, seinen Vater nach Deutschland zu holen. Als er erfährt, dass der kirchliche Knabenchor zu einem Gesangswettbewerb nach Ungarn fährt, sieht er darin eine Chance, seinen Vater nach Deutschland zu schmuggeln. Obwohl er überhaupt nicht singt, will er in den Chor eintreten und muss dazu die strenge Chorleiterin Frau Lehmann überzeugen. Wir geben dem humorvollen Jugendfilm vier Sterne, weil er ein schwieriges und aktuelles Thema behandelt. Da dieses Thema auf eine lustige Weise interpretiert wird, spricht der Film besonders Jugendliche an. Auch die Chorarbeit wird gut dargestellt und die Gesangseinlagen sind sehr stimmig und gefallen uns. Ebenso überzeugend sind die schauspielerischen Leistungen der Protagonist*innen. Im Handlungsverlauf des Films gibt es einige nicht gut nachzuvollziehende Wendungen, die man allerdings auf die ironische Machart zurückführen kann. Der Film unterhält sehr gut, auch wenn man mit politischen Problemen konfrontiert wird. Wir empfehlen den Film erst ab 13 Jahren, da man sich mit der Problematik etwas auskennen muss, um es witzig zu finden.

lustig
realitätsnah
musikalisch
politisch
satirisch

Gattung:Drama
Regie:Martin Busker
Darsteller:Mert Dincer; Andrea Sawatzki; Levin Alin; Michael Benthin
Drehbuch:Fabian Hebestreit; Martin Busker
Kamera:Martin L. Ludwig
Schnitt:Kilian Schmid
Länge:90 Minuten
Kinostart:24.10.2019
VÖ-Datum:11.03.2021
Verleih:NFP
FSK:12
Förderer:DFFF; MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Elterninfos:FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die Jugend Filmjury der FBW Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die Jurys Hinweise, ab wann ein Film für Kinder geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.
FSK Website:fsk.de;
Visionkino:visionkino.de

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