Victoria muss weg

Filmplakat: Victoria muss weg

Ein humorvoller und geschmackvoll absurder Film, in dem skurril und lustig unerwartete Ereignisse erzählt werden und der so in Erinnerung bleibt.

In dem Film VICTORIA MUSS WEG geht es um eine Familie, deren Zusammenhalt auf die Probe gestellt wird. Hedvigs und Hendriks neue Stiefmutter Victoria ist ziemlich gemein, darum tun die beiden das aus ihrer Sicht Nächstliegende: Sie wollen einen Auftragsmörder anheuern. Einen zu finden, stellt sich als schwierig heraus, darum versuchen die Geschwister zunächst selbst die Stiefmutter auszuschalten. Doch als die Oma den beiden anbietet, ihnen zu helfen, überreden die Geschwister den finanziell am Abgrund stehenden Carl, Victoria für einen Haufen Geld der Oma aus dem Weg zu räumen. Nur ist er kein Killer...

Wir geben dem Film VICTORIA MUSS WEG 4 Sterne. Uns hat die skurrile, lustige und unerwartete Handlung sehr gut gefallen. Dank der außergewöhnlichen Schauspielleistung werden die ungewöhnlichen Charaktere sehr gut dargestellt. Die Auswahl der Schauplätze und die Ausstattung haben uns sehr gut gefallen. Durch die farbliche Gestaltung wurden die Kontraste in den unterschiedlichen Lebensgewohnheiten der Protagonisten verdeutlicht. Trotz erster Verwirrung haben die Szenen, die die Gedanken darstellen, geholfen, die Gefühle der Protagonisten zu verstehen. Wir empfehlen den Film für Zuschauer ab 10 Jahren, da die anspruchsvollen Themen für Jüngere unverständlich bleiben könnten. All das lässt den Film sicher in Erinnerung bleiben.

lustig
spannend
fantasievoll
schön
schauspielerisch

Elterninfos:Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die FBW-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.

FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG).

FSK Website:fsk.de;