Super Charlie

Filmplakat: Super Charlie

In dem Film SUPER CHARLIE geht es um einen zehnjährigen Jungen namens Willy, der sehnsüchtig auf die Geburt seines kleinen Bruders Charlie wartet. Doch als dieser zur Welt kommt, ist plötzlich alles anders, als Willy es erwartet hat. Denn nicht nur wird Charlie von allen bevorzugt und bekommt Willys Zimmer, er besitzt auch Superkräfte, die nur Willy kennt. Zusammen mit Charlies Fähigkeiten will Willy eine Untergrundorganisation aufdecken und endlich Anerkennung für seine Bemühungen bekommen. Wird es ihm gelingen, die Stadt vor dem Superschurken Inferio zu retten?

Wir geben dem Film SUPER CHARLIE 4 Sterne, da uns seine komische und amüsante Animation gut gefallen hat. Auch das häufig auftretende Problem in Familien, die ein Baby bekommen haben, auf das ältere Geschwister neidisch sind, wird thematisiert. Es wird nahe gelegt, wie man idealerweise mit solchen Problemen umgeht. Die Charaktere sind sehr stilisiert und comicartig animiert worden, wodurch sie teilweise klischeehaft wirken. Uns hat der Film stark an DIE UNGLAUBLICHEN und BOSS BABY erinnert. Wenn jüngere Zuschauer diese Bezüge nicht erkennen, können sie trotzdem Spaß an dem Film haben. Insgesamt empfehlen wir den Film von 6 bis 13 Jahren.

lustig
berührend
fantasievoll
zart
komisch

Gattung:Animationsfilm
Regie:Jon Holmberg
Drehbuch:Jon Holmberg
Schnitt:Hans Perk; Rickard Krantz; David Nordén
Musik:Jonas Wikstrand
Länge:90 Minuten
Kinostart:13.02.2025
Verleih:capelight pictures
FSK:6
Elterninfos:Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die FBW-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.

FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG).

FSK Website:fsk.de;
Visionkino:visionkino.de

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