Shazam!
Der Rat der Magier wurde fast vollständig ausgelöscht und die Welt ist den sieben Todsünden ausgeliefert, wenn sich kein Würdiger mit reinem Herzen findet, der die Macht des letzten Zauberers in sich aufnimmt und für das Gute einsetzt. Aus diesem Grund wird der von seinen Eltern verlassene Billy Batson auserwählt, die Welt zu retten. Nach dem Erlangen seiner Kräfte, versucht der Teenager seine Fähigkeiten zu erproben – allein mit dem Ruf SHAZAM verwandelt er sich in einen mächtigen, erwachsenen Superhelden. Noch in der Testphase stellt sich ihm plötzlich der böse Dr. Sivana entgegen, der von den Todsünden besessen ist. Mit der Unterstützung seiner neuen Pflegefamilie versucht Billy, den Widersacher aufzuhalten. Mit viel Action und Humor nimmt uns SHAZAM in den Alltag eines eher außergewöhnlichen Teenagers mit. Der Film vereint das anstrengende Leben eines 14-Jährigen mit den abenteuerlichen Erlebnissen eines Superhelden. Bereits in der ersten Szene erkennt der häufige Kinogänger eine sehr aufwendige Produktion, die leider mit eher schwachen Dialogen bestückt ist. Trotz dieser Tatsache empfinden wir den Film durch einen passenden Soundtrack, interessante Kamerafahrten und super Special Effects als ein abgerundetes Kinoerlebnis. Wir empfehlen den Action-Superheldenfilm, welcher uns vermitteln möchte, dass man mit seiner Familie jedes Hindernis überwinden kann, ab 13 Jahren.
Gattung: | Fantasy/Science-Fiction |
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Regie: | David F. Sandberg |
Darsteller: | Zachary Levi; Mark Strong; Jack Dylan Grazer; Djimon Hounsou; Michelle Borth; Adam Brody; Grace Fulton |
Drehbuch: | Henry Gayden; Darren Lemke |
Kamera: | Maxim Alexandre |
Schnitt: | Michel Aller |
Musik: | Benjamin Wallfisch |
Länge: | 132 Minuten |
Kinostart: | 04.04.2019 |
VÖ-Datum: | 05.09.2019 |
Verleih: | Warner |
FSK: | 12 |
Elterninfos: | FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die Jugend Filmjury der FBW Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die Jurys Hinweise, ab wann ein Film für Kinder geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche. |
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FSK Website: | fsk.de; |
Visionkino: | visionkino.de |
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