Ritter Trenk op Platt
Der Film RITTER TRENK OP PLATT, der auf der bekannten Buchreihe basiert, handelt von dem leibeigenen Jungen Trenk, dessen Familie unter der Herrschaft des bösen Ritters Wertholt hungert und leidet. Weil die Familie nicht genug Abgaben zahlen kann, wird Trenks Vater in Wertholts Kerker geworfen. Trenk will ihn befreien und zieht mit seinem Schwein in die weite Welt, um Ritter zu werden. Durch einen Trick und die Hilfe von einigen neuen Freunden gelingt es ihm, sich auf eine Burg zu schmuggeln, auf der er das junge Burgfräulein Thekla kennenlernt, die zu seiner einzigen Eingeweihten und Mitwisserin wird. Als Trenk von einem Turnier erfährt, dessen Gewinner vom Fürst einen Wunsch erfüllt bekommt, sieht er seine Chance. Gemeinsam mit Thekla und ihrem Vater, Ritter Hans, trainiert er für das große Turnier. Wird er es schaffen, seine Familie zu befreien und Ritter zu werden? Der Film von 2015 kommt jetzt als plattdeutsche Neuvertonung wieder in die Kinos. Wir geben dem mittelalterlichen Abenteuerfilm 4 Sterne, da er die beliebte Buchreihe von Kirsten Boie gut umsetzt und spannend erzählt. Die Figuren der Animation haben uns überzeugt, aber die bildliche Gestaltung des Hintergrunds und der Landschaft wurde sehr einfach gehalten. Die plattdeutsche Version hört sich für Leute, die nicht mit der Sprache vertraut sind, lustig an. Trotz dessen bleibt die Handlung verständlich. Für nicht plattdeutsch Sprechende gibt es hochdeutsche Untertitel , die beim Verständnis helfen. Allerdings sind die Untertitel für die Zielgruppe schwierig zu lesen. Deshalb empfehlen wir den Film ab sieben Jahren. Plattsnacker können den Film aber bestimmt schon ab fünf Jahren verstehen.
Gattung: | Familienfilm |
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Regie: | Anthony Power |
Drehbuch: | Gerrit Hermans |
Buchvorlage: | Kirsten Boie |
Musik: | Mischa Krausz |
Länge: | 80 Minuten |
Kinostart: | 18.10.2018 |
VÖ-Datum: | 12.04.2019 |
Verleih: | Barnsteiner-Film |
FSK: | 0 |
Förderer: | FFA; DFFF; Österreichisches Filminstitut; FFHSH |
Elterninfos: | FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die Jugend Filmjury der FBW Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die Jurys Hinweise, ab wann ein Film für Kinder geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche. |
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Webseite: | ritter-trenk-op-platt.de |
FSK Website: | fsk.de; |
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