Mufasa: Der König der Löwen
Der Film MUFASA ist eine Fortsetzung von Disneys Realfilm DER KÖNIG DER LÖWEN aus dem Jahr 2019. In dem Film wird die Vorgeschichte von Mufasa erzählt, die der Affe Rafiki der Tochter von Simba berichtet.
Die Geschichte gefällt uns sehr gut. Zum einen klärt sie viele offene Fragen, zum Beispiel, woher Scar seine Rolle und seine Narbe hat und warum er Mufasa so sehr hasst. Zum anderen ist die Handlung spannend und mit vielen Wendungen gestaltet, bei denen oft starke Gefühle geweckt werden.
Die Musik unterstützt das meistens gut. Der Einsatz der Lieder war oft passend, wobei unsere Meinungen dazu ein wenig gespalten waren. Die Lieder sind im Stil des ersten DER KÖNIG DER LÖWEN gehalten und sorgen dadurch für einen Wiedererkennungswert. Allerdings wird die Spannung in manchen Szenen durch die Lieder unterbrochen.
Die Einführung der Szenen durch passende Kameraperspektiven ist ebenfalls sehr gelungen. Die Perspektiven haben oft bessere Einblicke in die Handlung ermöglicht und die Emotionen sowie die Spannung verstärkt. Außerdem sind die Szenen durch die Animationen deutlich schöner dargestellt. Im Vergleich zu dem Realfilm von 2019 ist die CGI realistischer geworden. Insgesamt gefällt uns der Film sehr gut.
Wir empfehlen ihn weiter, weil er die Hintergründe von KÖNIG DER LÖWEN besser erklärt. Der Film ist außerdem sehr spannend und emotional.
Gattung: | Abenteuer |
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Regie: | Barry Jenkins |
Drehbuch: | Jeff Nathanson |
Kamera: | James Laxton |
Schnitt: | Joi McMillon |
Musik: | Hans Zimmer; Nicholas Britell; Pharrell Williams |
Länge: | 120 Minuten |
Kinostart: | 19.12.2024 |
Verleih: | Walt Disney Germany |
FSK: | 6 |
Elterninfos: | FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). |
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FSK Website: | fsk.de; |
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