Lars ist lol

Filmplakat: Lars ist lol

Ein neues Schuljahr beginnt und alle sind schon ganz aufgeregt. Amanda ganz besonders, weil ihre Klasse die neuen Erstklässler begrüßt und sie deren Vertrauensschüler*innen werden sollen. Ihre Klassenlehrerin hat dabei eine ganz besondere Aufgabe für Amanda. Sie soll einen gleichaltrigen neuen Schüler mit Downsyndrom willkommen heißen und sein „Buddy“ werden: Lars. Für Amanda klingt das anfangs nach einer großen Aufgabe, aber sie erklärt sich dennoch bereit, diese anzunehmen. Beide sind Harry-Potter-Fans, weshalb sie sich gerne bei Lars zu Hause als Magier verkleiden und gemeinsam „zaubern“. Amanda möchte aber nicht, dass ihre Mitschüler*innen von diesem Geheimnis erfahren, insbesondere nicht ihr Crush Adam. Sie hat Angst, dass sie auch als „anders“ und komisch abgestempelt wird und nicht mehr dazu gehört. Als Amanda mitbekommt, dass sich die Mitschüler*innen über Lars und auch sie lustig machen und dass Lars von vielen Schülern*innen gefilmt und gemobbt wird, macht sie einen Fehler. Wird sie es am Ende schaffen ihren Fehler wieder gut zu machen?

Alle Schauspieler*innen sind großartig. Der Film ist darüber hinaus hervorragend dafür geeignet sich mit den Themen Inklusion, Freundschaft, Mobbing und Gruppenzwang zu beschäftigen. Wir empfehlen den Film LARS IST LOL ab 6 Jahren und finden ihn auch für Ältere absolut sehenswert.

berührend
lehrreich
emotional
realistisch
gesellschaftsrelevant

Elterninfos:Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die FBW-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.

FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG).

FSK Website:fsk.de;

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