Die Chaosschwestern und Pinguin Paul
In dem Film DIE CHAOSSCHWESTERN UND PINGUIN PAUL geht es um das schwierige Verhältnis zwischen den vier Schwestern Tessa, Olivia, Malea und Kenny. Als die vier alleine sind, finden sie überraschenderweise den tanzenden Pinguin Paul in ihrem Haus. Sie wollen ihn an den Zoo geben, jedoch wollen zwei Trick-Magier diesen Pinguin für ihre Shows haben, um berühmt zu werden. Mit der Zeit beginnt eine spannende Verfolgungsjagd zwischen den Schwestern und den Zauberern, wobei die Schwestern lernen müssen, was Zusammenarbeit heißt.
Wir geben dem Film DIE CHAOSSCHWESTERN UND PINGUIN PAUL 4 Sterne, da uns das Thema Schwestern- und Geschwisterliebe sehr berührt. Die Besetzung der Schwestern hat uns überzeugt, weil sie sehr authentisch wirken. Uns beeindruckt die Arbeit mit dem Pinguin, der sehr gut „spielt“.
Wir empfehlen den Film von 6 bis 13 Jahren, da für diese Altersgruppe die zeitlichen Brüche im Alltagsgeschehen nicht auffällig sind. Insgesamt ist es ein sehr berührender und zugleich spannender Film, der uns sehr überzeugt hat.
Gattung: | Abenteuer |
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Regie: | Mike Marzuk |
Darsteller: | Lilit Serger; Momo Beier; Cara Vondey; Rona Regjepi; Giovanni Francesco; Barbara Romaner |
Drehbuch: | Mike Marzuk; Korbinian Wandinger |
Kamera: | Richard van Oosterhout |
Schnitt: | Constantin von Seld |
Musik: | Yves Gourmeur; Leslie Clio |
Länge: | 100 Minuten |
Kinostart: | 25.01.2024 |
VÖ-Datum: | 31.05.2024 |
Verleih: | DCM |
FSK: | 0 |
Förderer: | FFA; DFFF; FFF Bayern; Film- und Medienstiftung NRW; MFG Baden-Württemberg; MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein |
Elterninfos: | Altersempfehlung der JFJ: Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die FBW-Jugend Filmjury Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die mit Kindern und Jugendlichen besetzten Jurys Hinweise, ab wann ein Film aus ihrer Sicht für das junge Publikum geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche.
FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). |
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FSK Website: | fsk.de; |
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