Antboy 2 - Die Rache der Red Fury
Im zweiten Teil von „Antboy“ geht es um einen Jungen namens Pelle, der als Superheld „Antboy“ seine Stadt vor dem Bösen schützen will. Doch dann kommt ihn ein gebrochenes Versprechen teuer zu stehen und er hat mit „Red Fury“ eine neue Gegnerin. Währenddessen möchte er noch seine Freundschaft zu Ida aufrechterhalten, die durch einen neuen Schüler bedroht wird. Wird er Privatleben und „Antboy“ verbinden können? In der Geschichte gibt es einen roten Faden, der klar auf Gut und Böse ausgerichtet ist. Man kann der Handlung besser folgen, wenn man den ersten Teil gesehen hat. Auffällig sind einige unlogische Momente. Uns haben unter anderem erwachsene Figuren beispielsweise Polizisten oder Eltern gefehlt. Schauspielerisch überzeugt hat uns die Figur Maria/Red Fury. Pelle selbst erscheint uns im Verhältnis zu seinen Freunden zu jung. In der Rolle als normaler Junge überzeugt er uns mehr als in der Rolle des Superhelden. Die Mischung von Realfilm und Trickfilmelementen hat uns sehr gefallen. Die Kameraführung ist sehr bewegt - mit Blick auf Details - und der Schnitt ist abwechslungsreich. Die Musikuntermalung unterstreicht die Stimmung der Szenen. Auch wenn der Film die Jury nicht durchgehend überzeugt hat, empfehlen wir ihn ab 8 Jahren.
Gattung: | Fantasy/Science-Fiction |
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Regie: | Ask Hasselbalch |
Darsteller: | Oscar Dietz; Nicolas Bro; Amalie Kruse Jensen; Marcuz Jess Petersen |
Drehbuch: | Anders Ølholm |
Buchvorlage: | Kenneth Bøgh Andersen |
Kamera: | Niels Reedtz Johansen |
Schnitt: | Peter Brandt |
Musik: | Peter Peter |
Länge: | 87 Minuten |
Kinostart: | 25.06.2015 |
VÖ-Datum: | 01.12.2015 |
Verleih: | MFA Filmdistribution |
Produktion: | Junafilm |
FSK: | 6 |
Förderer: | FFHSH; Deutscher Filmförderfonds (DFFF) (Berlin), Filmförderungsanstalt (FFA) (Berlin) |
Elterninfos: | FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die Jugend Filmjury der FBW Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die Jurys Hinweise, ab wann ein Film für Kinder geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche. |
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Webseite: | antboyderfilm.de |
FSK Website: | fsk.de; |
Visionkino: | visionkino.de |
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