König Laurin
In dem Film geht es um den Königssohn Theo, der nicht besonders groß und stark ist. Deswegen taugt er nicht wirklich als Eroberer, was seinem Vater große Sorgen bereitet, der sich nichts sehnlicher wünscht als einen starken und mutigen Sohn. Als der Zwergenkönig Laurin Theo das Leben rettet, hat Theo zunächst große Angst, denn die Zwerge sollen Schuld am Tod seiner Mutter sein. Die beiden freunden sich jedoch an und verbringen heimlich viel Zeit in Laurins Garten. Wie wird Theo sich entscheiden? Wird er ein gefürchteter Eroberer oder doch lieber ein friedlicher Gärtner? Uns hat der Film sehr gut gefallen, weil er sich damit auseinandersetzt, dass auch Kinder Entscheidungen treffen können und es auch müssen, wenn es um ihre Zukunft geht. Der Film zeigt, dass das, was die Eltern wünschen, nicht immer das ist, was das Beste für das Kind ist und wie schwer es sein kann, den Erwartungen anderer zu entsprechen. Der Film ist außerdem sehr bunt und vielfältig und kommt auch mit wenigen Rollen sehr gut aus. Die Charaktere werden von den Schauspielern sehr überzeugend und real dargestellt. Der Einsatz der Tricktechnik hat uns auch überzeugt, weil sie nur sehr unauffällig und an den notwendigen Stellen verwendet wurde. Wir empfehlen den Film für Kinder ab 6 Jahren, die Freude an abenteuerlichen und fantasievollen Verfilmungen von Legenden und Märchen haben.
Gattung: | Spielfilm |
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Regie: | Matthias Lang |
Darsteller: | Volker Michalowski; Rufus Beck; Patrick Mölleken; Florian Burgkart; Katharina Stark; Dietmar Huhn; Georg Kaser; Gregor Bloéb |
Drehbuch: | Matthias Lang |
Kamera: | Kaspar Kaven |
Schnitt: | Theo Strittmatter |
Musik: | Peter Fuchs |
Länge: | 85 Minuten |
Kinostart: | 01.09.2016 |
VÖ-Datum: | 03.02.2017 |
Verleih: | Zorro Film |
FSK: | 0 |
Förderer: | FFA; DFFF; FFF Bayern; Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien; Kuratorium junger deutscher Film |
Elterninfos: | FSK: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist damit beauftragt, auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu prüfen, für welche Altersstufen ein Film keine gefährdende Wirkung hat (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). Ergänzend zur gesetzlichen Altersfreigabe der Jugendschutz-Experten der FSK spricht die Jugend Filmjury der FBW Filmempfehlungen und Alterseinschätzungen aus. Damit geben die Jurys Hinweise, ab wann ein Film für Kinder geeignet ist. Dies soll Eltern und Kindern bei der Auswahl altersgemäßer Filme helfen, als auch Orientierung geben hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche. |
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Webseite: | laurin-film.com |
FBW Website: | und das sagen die Erwachsenen |
FSK Website: | fsk.de; |
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